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Abgabenordnung | Zurechnung von Einkünften bei Einkunftserzielung durch eine Ehegatten-Innengesellschaft
Nach dem erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, die Immobilie einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und der Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist. Nicht maßgebend ist, ob ein Steuerpflichtiger rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt. Auch eine Ehegatten-Innengesellschaft, vertreten durch einen im Außenverhältnis handelnden Ehegatten, kann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. An den Nachweis der Ernstlichkeit einer solchen Vertragsgestaltung sind jedoch die strengen Anforderungen zu stellen, die für Verträge un...