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Lücken der Freiberuflergesellschaft mbH
Grenzen der Haftungsabschirmung
Angesichts der belegbaren Haftungs- und Versicherungsrisiken der freien Berufe ist es nachvollziehbar, dass eine Haftungsabschirmung des sonstigen Vermögens über haftungsbeschränkte Rechtsformen gesucht wird. Folgerichtig wird von Freiberuflern immer häufiger die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gewählt, sogar auf die Limited Liability Partnership (LLP) ausgewichen, der Zugang zur GmbH & Co. KG durch die Interessenvertretungen der Rechtsanwälte und Steuerberater vehement gefordert und die Partnerschaftsgesellschaft mbB herbeigesehnt. Inzwischen fordern auch die Insolvenzverwalter eine gleichgewichtige Berücksichtigung in haftungsbeschränkter Rechtsform. Aber die Haftungsabschirmung hat ihre Grenzen. Es gibt eine Reihe von Sachverhalten, in denen auf das sonstige Vermögen von Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern durchgegriffen werden kann und wird, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich scheitert. Die Sachverhalte sind i. d. R. bekannt, aber dass sie auch auf Freiberuflergesellschaften mbH übertragbar sind, wird häufig ignoriert. Immer wieder finden sich Aussagen, so könne eine persönliche Haftung ausgegrenzt werden.
Eine Kurzfas...