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NWB EV 5/2013 S. 148

Erbrecht – Zum Erlöschen einer transmortalen Vollmacht (OLG)

Erteilt der Erblasser eine Vollmacht, die nach seinem Tode weiter gelten soll (transmortale Vollmacht), erlischt diese, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt (; rechtskräftig).

Sachverhalt: Die verstorbene Erblasserin hatte ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch nach ihrem Tode wirksam bleiben sollte.

Nach ihrem Tode verschenkte der Ehemann ein zum Nachlass gehörendes Grundstück an einen Cousin der Erblasserin. Hierbei machte der Ehemann von der Vollmacht Gebrauch. Dem Grundbuchamt gegenüber konnte er lediglich die Kopie eines privatschriftlichen Testaments der Erblasserin vorlegen, die seine Erbeinsetzung und ein Vermächtnis zugunsten des Cousins auf das übertragene Grundstück erkenne...

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