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Einkommensteuer – Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells (FG)
Das Halten einer Schuldverschreibung über die Beteiligung an einer verwaltenden Personengesellschaft kann ein Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG darstellen. § 15b EStG ist nicht verfassungswidrig (; Revision anhängig NWB KAAAE-29643).
Hintergrund: Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen (§ 15b Abs. 2 EStG).
Was genau unter einem „vorgefertigten Konzept” zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Das Anwendungsschreiben des...