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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 1225/11

Leitsatz

Leitsatz:

Der Alg-Anspruch eines vormaligen Grenzgängers, der vor der Arbeitslosigkeit wieder in seinem Wohnsitzland Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt war, ist nach Art. 62 Abs. 1 EU-VO Nr. 883/2004, der wortgleich mit Art. 68 Abs. 1 Satz 1 EG-VO 1408/71 ist, nicht fiktiv nach § 152 SGB III, sondern in entsprechender Anwendung von § 151 SGB III zu bemessen (a.A. LSG Ba.-Württ. Urteil v. - L 3 AL 5476/10 - zu EG-VO 1408/71, [...]). Die eine fiktive Bemessung anordnende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit widerspricht früherem und aktuellem EG-Recht.

Fundstelle(n):
QAAAE-34614

Preis:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.03.2013 - L 8 AL 1225/11

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