Berücksichtigung von Überkreuz-Mietverhältnissen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung jeweils in voller Höhe bei den Gesellschaftern, entgegen , BFHE 206, 168, BStBl II 2004, 929?
Ist die Art der Aufteilung der Gebäudeflächen und die obligatorischen Nutzungsvereinbarungen abweichend von den jeweiligen Beteiligungshöhen am Gesellschaftsvermögen durch den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag unbeachtlich, da ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt?
Gesellschafter; Mietverhältnis; Mißbrauch; Vermietung und Verpachtung; Wirtschaftliches Eigentum