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Der DBA-Auskunftsverkehr-Standard „OECD-26”
Berücksichtigung der neuen Gruppenanfragen in der Steueramtshilfepraxis
Die OECD sorgte im Juli des vergangenen Jahres mit einer Neukommentierung ihrer Doppelbesteuerungs-Musterabkommen unter Kapitalanlegern, aber auch unter jenen Steuerpflichtigen für Schlagzeilen, die unter Vermeidung des innerdeutschen automatischen Kontoabrufs Vermögenswerte ins Ausland transferiert haben. In dieser Neukommentierung wurden erstmals auch Gruppenanfragen zugelassen. Können deutsche Steuerbehörden nun alle deutschen Steuerbürger mit Vermögen im Ausland als „Gruppe von Steuerpflichtigen„ ausfindig machen? Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dieser Frage und stellt die wesentliche Neuregelung kurz dar [i]Siehe dazu auch Götzenberger, „Der gläserne Steuerbürger”, 3. Auflage 2013, NWB.
I. DBA-Auskunftsverkehr
Die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bedingt notwendigerweise einen ausreichenden Informationsfluss zwischen den für das Besteuerungsverfahren zuständigen Steuerbehörden untereinander.
War der Informationsaustausch in den vergangenen Jahren nur auf die zur Durchführung des DBA selbst notwendigen Informationen beschränkt (sogenannter kleiner Auskunftsverkehr), so entwickelte sich dieser im Lauf der Jahre mehr und mehr zu einem Informationsaustausch zur Durchführung rein innerstaatlichen Rechts (groß...