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§ 8a Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 13 in der aktuellen, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, anzuwendenden Fassung. Zu den Übergangsvorschriften vgl. Rz 103.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Anwendungsbereich
1.1 Zielsetzung
1Mit der Verabschiedung von IFRS 13 „Fair Value Measurement” kommt der IASB der Forderung nach (bewertungs-)methodischen Vorschriften „vor der Klammer” der Einzelstandards nach. Durch Zusammenführung der Leitlinien an zentraler Stelle wird – mit vereinzelten Ausnahmen (Rz 9) – die konsistente Verwendung des Bewertungsmaßstab (measure) fair value sichergestellt und erstmals ein Mindeststandard für dessen Objektivierung über ein System konkretisierter Bewertungsregeln, -methoden und Anwendungsbedingungen geschaffen.
2Trotz der zunehmenden Bedeutung des beizulegenden Zeitwerts als eigenständiger Bewertungs- und Bilanzierungsmaßstab ist dieser nicht im conceptual framework (→ § 1 Rz 100 ff.) angeführt. Die besondere Behandlung wird mit der gewollten Beseitigung von bestehenden Regelungslücken und Widersprüchen gerechtfertigt ( IFRS 13.BC4 ff.). Weitere Motivation für die Zusammenfassung in einem eigenen Stand...