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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 293/11 EFG 2013 S. 774 Nr. 10

Gesetze: EStG 2002 § 4 Abs. 1, EStG 2002 § 13 Abs. 1, EStG 2002 § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Verpachtung von landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen; Einkünftequalifikation

Leitsatz

  1. Zur steuerlichen Qualifizierung von Einkünften aus der Verpachtung von Acker- und Wiesenflächen.

  2. Beim Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes fehlt es an der Zuordnung zum BV, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Erwerbs den erworbenen Betrieb zu keinem Zeitpunkt selbst bewirtschaftet, sondern in unmittelbarem Anschluss an den entgeltlichen Erwerb verpachtet.

  3. In solchen Fällen steht dem Erwerber kein sog. Verpächterwahlrecht zu.

  4. Ein derartiger Verpächter erzielt nur Einkünfte aus VuV, da er zu keinem Zeitpunkt als Land- und Forstwirt tätig wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 774 Nr. 10
NAAAE-34401

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.01.2013 - 9 K 293/11

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