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Einkommensteuer; | Übernahme des Gesellschaftsvermögens einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (§ 7 Abs. 4, 5 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Übernimmt im Rahmen der Liquidation einer vermögensverwaltenden PersGes ein Gesellschafter das weitgehend aus einem einzigen WG bestehende Gesellschaftsvermögen im Wege der Übertragung von Aktiva und Passiva, liegt hierin keine Übernahme eines Unternehmens, sondern eine Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft. (2) Als Gesamtrechtsnachfolger kann der verbleibende Gesellschafter - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - erhöhte Absetzungen nach den Bestimmungen des BerlinFG 1990 für von der PersGes noch vor der Liquidation durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen geltend machen. (3) Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für di...