Abgabenordnung: Schätzungsgrundlagen bei Einkünften
aus gewerblicher Eigenprostitution
Leitsatz
1. Einkünfte aus sog. Eigenprostitution
unterliegen der Gewerbesteuerpflicht.
2. Bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
der gewerblichen Einkünfte aus Eigenprostitution kommt
es maßgeblich auf die Arbeitszeiten der Prostituierten,
die mögliche Anzahl der Kunden pro Arbeitstag und die Preise
der jeweiligen Leistungen an. Im Rahmen der Schätzung können
auch allg. Kenntnisse eines sog. Milieu-Beamten herangezogen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 907 Nr. 12 DAAAE-34384
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2013 - 2 K 169/11
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