Es spricht vieles dafür, dass der Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG nicht fristgebunden ist. Das folgt
aus dem Gesetzeswortlaut sowie aus der BT-Drs. 17/5568, Frage Nr. 19.
Letztlich kann die Frage im Streitfall offen bleiben, weil eine Änderung im hier zu entscheidenden Fall selbst bei einem
fristgebundenen Antragsrecht nicht in Betracht kommt, weil grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden neuer Tatsachen
zu bejahen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 25 DStRE 2013 S. 857 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2013 S. 979 StBW 2013 S. 438 Nr. 10 JAAAE-34382
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.05.2012 - 2 K 250/11
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.