Verlust aus der Spekulation mit Investmentanteilen in Fremdwährung
Leitsatz
1. Bei dem Erwerb von ausländischen Investmentanteilen ist das Zeitbezugsverfahren auch bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung
anzuwenden, da diese Vorgehensweise eine realitätsgerechte Bewertung eines eingetretenen Wertzuwachses bzw. Wertverlustes
gewährleistet.
2. Werden ausländische Investmentanteile in Fremdwährung außerhalb der Spekulationsfrist ge- und verkauft, ergibt sich ein
berücksichtigungsfähiger Fremdwährungsverlust nur für den Kursverlust während des Zeitraums des Verkaufs der Fondsanteile
und des Rücktauschs der Fremdwährung in Deutsche Mark.
3. Der Kurswert zum Zeitpunkt der Anschaffung der Investmentanteile bleibt außer Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1558 Nr. 26 EFG 2013 S. 779 Nr. 10 EStB 2013 S. 308 Nr. 8 ErbStB 2013 S. 168 Nr. 6 IAAAE-34378
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.03.2013 - 13 K 2217/10
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