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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 10353/08 EFG 2013 S. 947 Nr. 12

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG§ 32 Abs. 4 S. 2 BGB § 1615l

Kindergeld

kein Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater seines eigenen Kindes bei gemeinschaftlicher Kinderbetreuung

Leitsatz

1. § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB lässt sich keine pauschale dreijährige Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenüber der das gemeinsame Kind betreuenden Mutter entnehmen. Maßgeblich für den Unterhaltsanspruch der Mutter ist vielmehr, dass das Kind in den ersten drei Lebensjahren tatsächlich in den Genuss der persönlichen Betreuung durch die Kindesmutter kommt.

2. Im Falle einer gemeinschaftlichen Kinderbetreuung durch die nicht miteinander verheirateten Kindeseltern sieht das Gesetz keine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung vor.

3. Im Rahmen der eigenen Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen Kindes ist kein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater seines eigenen Kindes (Enkelkind des Kindergeldberechtigten) anzusetzen, wenn es das Kind nicht allein, sondern mit dem Kindesvater gemeinschaftlich betreut hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 33
DStRE 2013 S. 1293 Nr. 21
EFG 2013 S. 947 Nr. 12
EStB 2013 S. 309 Nr. 8
YAAAE-34377

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.03.2013 - 10 K 10353/08

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