Entscheidend für die Einreihung in die KN ist nicht eine möglicherweise objektive Eigenschaft des Produkts. Vielmehr kommt
es darauf an, ob in einer Aufmachung des Erzeugnisses für den Einzelverkauf verdeutlicht wird, dass dieses zu therapeutischen/prophylaktischen
Zwecken dient. Hierfür sind allein die Angaben auf der inneren oder äußeren Umschließung der Ware entscheidend.
Neuwaren i. S. der Position 3004 der KN sind Erzeugnisse, die genau umschriebene therapeutische/prophylaktische Eigenschaften
aufweisen und deren Wirkungen auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus konzentriert sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 31 XAAAE-34360
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2012 - 16 K 281/11
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