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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 399/11 EFG 2013 S. 783 Nr. 10

Gesetze: EStG § 33

Außergewöhnliche Belastung: Behinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf

Leitsatz

  1. Mehraufwendungen für den behindertengerechten Neubau eines Hauses können als agB abziehbar sein.

  2. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mehraufwendungen unausweislich waren, denn dann erwachsen sie zwangsläufig i. S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG.

  3. Zu derartigen zwangsläufigen Mehraufwendungen können im Einzelfall auch die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks gehören.

  4. Die sog. Gegenwertslehre kommt schon dann nicht zum Tragen, wenn es sich um behinderungsbedingte notwendige Baumaßnahmen handelt, die keinen über den individuellen Nutzungsvorteil hinausgehenden Gegenwert begründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 41
DStRE 2013 S. 1428 Nr. 23
EFG 2013 S. 783 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2013 S. 1716
StBW 2013 S. 584 Nr. 13
JAAAE-34424

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.01.2013 - 14 K 399/11

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