IWB Nr. 8 vom Seite 3

Arbeitshilfe zum Abzug von Zinsaufwendungen

[i]Fünf Jahre Geltung – weiterhin viele offene FragenUnter der sog. Zinsschranke versteht man die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fremdkapital. Sie soll seit nun gut fünf Jahren grenzüberschreitenden Finanzierungsgestaltungen zum Schaden des deutschen Fiskus entgegenwirken.

Arbeitshilfe zur Zinsschranke § 4h EStG/§ 8a KStG

Zu den von der Zinsschranke betroffenen Zinsaufwendungen zählen alle Vergütungen für Fremdkapital, dessen Rückzahlung vereinbart oder für dessen Gewährung ein Nutzungsentgelt zugesagt oder geleistet worden ist und die den Gewinn gemindert haben.

Zum relevanten Fremdkapital rechnen auch partiarische Darlehen, Beteiligungen typisch stiller Gesellschafter und Genussrechtsfremdkapital. Die die Zinserträge desselben Wirtschaftsjahres übersteigenden Zinsaufwendungen sind lediglich i. H. von 30 % des um die Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns (EBITDA) sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.

In fünf Schritten zum Ergebnis

[i]Schnelle Berechnung der Abzugsobergrenze unter NWB EAAAD-75640Mit der Arbeitshilfe können Sie in fünf Schritten prüfen, ob das Zinsabzugsverbot gem. § 4h EStG/§ 8a KStG beachtet werden muss und ermitteln, bis zu welcher Höhe die Zinsaufwendungen nicht abgezogen werden können. Dabei berücksichtigt das Programm bereits bestehende Zins- und EBITDA-Vorträge.

Sie können in den weiß unterlegten Feldern Eingaben vornehmen. Sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld befindet, erhalten Sie für einige Sekunden eine kurze Erläuterung zu den benötigten Eingabedaten. Mit der Enter- oder Tabulatortaste S. 4 [i]Die Arbeithilfe blendet Erläuterungen ein und prüft vorab die Plausibilität der Eingabengelangen Sie bequem in das nächste Eingabefeld. Berechnungen werden automatisch nach jeder Tastatureingabe ausgelöst. Dabei werden die eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sollten die Daten unvollständig oder nicht plausibel sein, wird das entsprechende Eingabefeld rot hinterlegt und in der Statuszeile erscheint ein Hinweis. Die Ergebnisansicht kann in das Pdf- und Excel-Format exportiert werden.

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Fundstelle(n):
IWB 8 / 2013 Seite 3 - 4
NWB VAAAE-34326