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Umsatzsteuer | Portokosten als durchlaufende Posten
Bei Werbeagenturen, Lettershops, Konsolidierern usw. (hier: Agenturen), die die Versendung von Prospekten u. Ä. für ihre Kunden übernehmen, tritt die Frage auf, ob weiterberechnete Portokosten als durchlaufende Posten behandelt werden können oder ob sie als Teil des Entgelts für die Leistung der Agentur anzusehen sind ( NWB FAAAE-32344).
Hintergrund: Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 6 UStG).
Die Behandlung als durchlaufender Posten ist z. B. möglich,
wenn der Kunde mit der Deutschen Post AG in Rechtsbeziehungen tritt und die Agentur damit die Portokosten im fremden Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt und...