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NWB BB 5/2013 S. 133

Energieversorger zahlen Zuschüsse

Viele Energieversorgungsunternehmen zahlen ihren Kunden Zuschüsse, wenn sie besonders energieeffiziente neue Geräte kaufen. Bezuschusst wird u. a. der Kauf von neuen Trocknern, Erdgasfahrzeugen, Heizungen, Öfen, Herden oder Mikro-Blockheizkraftwerken.

Praxistipp

Interessierte Mandanten sollten sich beim regionalen Versorger nach möglichen Zuschüssen erkundigen. Zahlt der Versorger einen Zuschuss, muss ein Antrag gestellt und nach dem Kauf die Rechnung vorgelegt werden. Dann begleicht der Versorger einen Teil der Rechnung.

Eine Übersicht über alle Förderprogramme hat z. B. die EnergieAgentur.NRW für das Land Nordrhein-Westfalen zusammengestellt (www.energieagentur.nrw.de).

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