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NWB BB 5/2013 S. 135

Qualitätsmaßstäbe für das Beratungsprogramm des Bundes

Der Bund fördert Unternehmensberatungen mit 50 % der Beratungskosten (neue Bundesländer 75 %) bis zu einer Obergrenze von 1.500 € pro Beratung. Für Unternehmer ist dieses Förderprogramm des Bundes u. a. so interessant, weil es äußerst unkompliziert abgerechnet wird.

Zur Inanspruchnahme dieses Förderprogramms müssen Unternehmensberater dem BAFA ( www.bafa.de) ein Qualitätsmanagement in ihrem Beratungsunternehmen nachweisen. Dies geschieht entweder durch eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder durch einen individuell erstellten Nachweis auf Basis einer Checkliste des BAFA.

Praxistipp

Automatisch als Qualitätsnachweis anerkannt wird ab sofort auch die Mitgliedschaft im Verband „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.” ( www.kmu-berater.de). Mehr Infos z...

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