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NWB BB 5/2013 S. 133

Betriebsrat: Leiharbeiter zählen mit

Von der Mitarbeiterzahl eines Unternehmens hängt es ab, ob ein Betriebsrat gegründet werden und wie groß dieser sein muss.S. 134

Bisher mussten Leiharbeiter bei der Berechnung nicht hinzugezogen werden. Das ändert sich jetzt: Künftig müssen auch Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung aufgehoben (vgl. ).

Durch das Urteil können sich Betriebsräte bei künftigen Wahlen durch Hinzurechnung der Leiharbeitnehmer vergrößern. Und auch kleine Betriebe haben nun die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu gründen. Ein weiterer Nebeneffekt: Der Missbrauch der Leiharbeit wird erschwert.

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