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NWB BB 5/2013 S. 133

Absicherung bei Schenkung von Fahrzeugen

Wenn Sie oder Mandanten ein altes, nicht mehr benötigtes Fahrzeug (Pkw oder Lkw) verschenken, beispielsweise, damit eine andere Person es „ausschlachten” kann, sollten Sie sich unbedingt absichern und die Kfz-Zulassungsbehörde hierüber informieren.

Denn stellt der Beschenkte das Fahrzeug später einfach irgendwo ab, haftet immer der letzte (bekannte) Halter.

Praxistipp

Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie oder Ihre Mandanten bei Bedarf eine Schenkungsurkunde mit den wichtigsten Daten erstellen.

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