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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 472

Prüfungsfelder der steuerlichen Betriebsprüfung aufgrund des BilMoG

Georg Harle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-34166 Durch das BilMoG vom (BGBl 2009 I S. 1102) sind nicht nur die handelsrechtlichen Vorschriften grundlegend geändert worden, auch das Bilanzsteuerrecht muss nunmehr aus Sicht der Revision aus einem anderen Blickwinkel beurteilt werden. Aus den Änderungen des Handelsrechts ergeben sich auch Prüffelder für die steuerliche Betriebsprüfung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]DokumentationspflichtenVor dem BilMoG war die Dokumentation der Inanspruchnahme von steuerlichen Wahlrechten durch die Erfassung in der handelsrechtlichen Rechnungslegung sichergestellt. Diese Erfassung ist mit dem BilMoG entfallen. Aus diesem Grund gibt es seither gesonderte steuerliche Vorschriften zur Erfassung von steuerlichen Wahlrechten (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG). Nunmehr ist darauf zu achten, dass steuerliche Wahlrechte unabhängig von der Handelsbilanz nur ausgeübt werden können (Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit), wenn Aufzeichnungen gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG geführt werden. Ohne die Vorlage eines gesonderten Verzeichnisses gem. § 5 Abs. 1 EStG werden die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme steuerlicher Wahlrechte nicht erfüllt.

[i]Halbfertige ArbeitenAuch der vorwiegend bei der Überprüfung des Bilanzpostens „Halbfertige Arbeiten” zu beachtende Herstellung...

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