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Track 09 | Firmenwagen: BFH präzisiert Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Bereits im letzten Jahr hatte der BFH entschieden, dass ein Fahrtenbuch nur dann ordnungsgemäß ist, wenn die erforderlichen Mindestangaben direkt im Fahrtenbuch enthalten sind. Ergänzende Aufzeichnungen eines Arbeitnehmers – z.B. in einem Tagebuch – reichen nicht aus. Jetzt hat der BFH klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn sich die fehlenden Angaben aus Aufzeichnungen des Arbeitgebers ergeben. Und zwar ausdrücklich sogar dann, wenn diese vom Arbeitnehmer nicht abgeändert werden können.
Bleiben wir noch einen Moment bei Firmenwagen und dem Thema Fahrtenbuch. Sicherlich haben Sie Ihre Mandanten bereits informiert über das strenge Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem letzten Jahr zur Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs. Jetzt hat der VI. Senat des BFH seine Entscheidung präzisiert. Und es überrascht nicht: Die Richter bleiben ihrer harten Linie treu.
Im Frühjahr 2012 hatten die Münchener Richter ihre ständige Rechtsprechung bestätigt: Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Nachträgliche Einfügungen oder Änderungen müssen ausgeschlossen sein oder zumindest als solche erkennbar. Neben dem Dat...