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LSG Rheinland-Pfalz Beschluss v. - L 3 AS 69/13 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Ein mit einer Schlafstelle eingerichteter und im Übrigen als Stauraum genutzter VW-Bus mit Anhänger stellt keine Unterkunft im Sinne von § 22 SGB II dar, weil eine Privatsphäre darin nicht gewährleistet ist

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAE-33798

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER

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