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OLG Hamm 07.01.2002 2 U 69/01

Steuerberatung; | Vermittlungsverfahren vor Zivilrechtsstreit zwischen Steuerberatern

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Steuerberatern aus einem Praxisübernahmevertrag die Durchführung eines Schlichtungs- bzw. Vermittlungsverfahrens vor der zuständigen Steuerberaterkammer grundsätzlich nicht zwingend, weil den insoweit maßgeblichen Vorschriften des § 31 Abs. 3 und 4 BOStB infolge ihrer alleinigen berufsrechtlichen Bedeutung bei verfassungskonformer Auslegung kein solcher materieller Regelungsgehalt hinsichtlich einer nur eingeschränkten Klagbarkeit von zivilrechtlichen Ansprüchen zwischen Steuerberatern entnommen werden kann (). Das LG Münster als Vorinstanz hatte demgegenüber mit Urt. v. (DStRE 2001, 614) diese berufsrechtlich kontrovers diskutierte Fragestellung (s. dazu nur Späth, INF S. 472 al...

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