Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen an den Arbeitgeber
Leitsatz
Eingliederungszuschüsse im Sinne des Sozialgesetzbuches, die an den Arbeitgeber gezahlt werden, sind nicht steuerfrei gem.
§ 3 Nr. 2b EStG.
Mit § 3 Nr. 2b EStG soll ausschließlich die mit dem SGB II gewährte Grundsicherung für Arbeitsuchende steuerlich unterstützt
werden.
Zwischen den an den Arbeitgeber gewährten Eingliederungszuschüssen und den an die Arbeitnehmer gezahlten Löhnen besteht ein
durch die Tätigkeit der Arbeitnehmer begründeter unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang, der, soweit die Eingliederungszuschüsse
nach § 3 Nr. 2 b EStG als steuerfrei anzusehen wären, insoweit zur Nichtabzugsfähigkeit der Löhne als Betriebsausgaben nach
§ 3c Abs. 1 S. 1 EStG führen würde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 764 Nr. 10 EStB 2013 S. 307 Nr. 8 IAAAE-33409
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.02.2013 - 4 K 1346/11
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