rechtsträgerbezogenen Reinvestition nach § 6b EStG bei
Grundtückskaufvertrag über noch nicht vermessene Grundstücksfläche
Leitsatz
1. Ob Zweifel an der hinreichenden
Bestimmtheit eines VA bestehen, ist in Anwendung der Auslegungsregeln der §
133, 157 BGB anhand des erklärten Willens der Behörde und des sich daraus
ergebenden objektiven Erklärungsinhalts, wie ihn der Betroffene nach den ihm
bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen
konnte, zu beurteilen. Der Schriftwechsel aus einer vorangegangenen
Betriebsprüfung ist dabei mit heranzuziehen.
2. § 6b EStG i. d. F. des StEntlG
1999/2000/2002 mit dem Erfordernis der rechtsträgerbezogenen Reinvestition ist
anwendbar, wenn sich in einem 2001 geschlossenen Grundstückskaufvertrag über
eine noch nicht vermessene Grundstücksfläche die Willensübereinstimmung der
Vertragsparteien darauf richtet, dass sie sich über die Größe, die Lage und den
Zuschnitt der Fläche entsprechend einer zeichnerischen Darstellung in einem der
Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der
Fläche durch eine genaue Grenzziehung (nach zeichnerischer Grenzziehung oder
nach Zahlenangaben eindeutig)einig sind, und dieser Wille in der Urkunde seinen
Niederschlag gefunden hat.
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