Zurechnung von Umsätzen beim Betrieb eines Blockheizkraftwerkes
Leitsatz
1. Im Streitfall hat das FA die von den Stadtwerken geleisteten Vergütungen der Antragstellerin zu Recht als steuerpflichtige
Umsätze zugerechnet. Ein Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig
und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von
Einnahmen aus der Stromerzeugung (, BStBl II 2011, 292).
2. Der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes begründet die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht
anderweitig unternehmerisch tätig ist. Die aus den Einspeisevergütungen erzielten Einnahmen sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Tatbestand
Fundstelle(n): LAAAE-33392
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Online-Dokument
FG München, Beschluss v. 31.01.2013 - 14 V 3136/12
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