Steuersatz für Umsätze in einem Fitness-Center mit Saunabetrieb
Leitsatz
1. Ein Betreiber eines Fitness-Centers, der seinen Mitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9
UStG erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme verabreicht,
erbringt keine steuerbegünstigten Leistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG. Er erbringt vielmehr eine einheitliche Leistung
eigener Art, indem er seinen Kunden das Recht verschafft, die Einrichtungen und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten
insgesamt in Anspruch zu nehmen.
2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen ( Az. V B 115/00, BFH/NV
2001, 655).
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