Anwendung des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung auch auf ledige Steuerpflichtige ist verfassungsgemäß
Leitsatz
1. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung verstößt nicht gegen die verfassungsmäßigen Grenzen richterlicher
Rechtsfortbildung.
2. In der Tatsache, dass ledige gegenüber verheirateten Steuerpflichtigen in ihren Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung
einer Betriebsaufspaltung (personelle Verflechtung) eingeschränkt sind, liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
da die rechtliche Situation verheirateter Steuerpflichtiger sich von derjenigen lediger Steuerpflichtiger wesentlich unterscheidet.