Gewerblich geprägte Personengesellschaft: Beginn der sachlichen Gewerbesteuer-Pflicht
Leitsatz
Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht.
Legt eine GmbH & Co KG, deren Gesellschaftszweck darin besteht, Kommanditbeteiligungen an Zielfonds zu erwerben und zu verwalten,
eingeworbenes Kommanditkapital verzinslich an, beteiligt sie sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Die Anlage von Kommanditkapital auf dem Konto einer Bank, die dieses Geld verzinst, ist eine werbende Tätigkeit. Die daraus
erzielten Erträge unterliegen der GewSt-Pflicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 789 Nr. 14 FAAAE-33355
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 23.03.2012 - 1 K 275/09
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