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Lohn und Gehalt | Keine Sachbezugs-Freigrenze bei Erwerb eines Jahres-Jobtickets
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 € ist beim verbilligten Erwerb eines Jahres-Jobtickets durch den Arbeitnehmer in der Regel nicht anwendbar, weil der geldwerte Vorteil höher ist als 44 €. Denn dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil aus dem Erwerb eines verbilligten Jahres-Jobtickets [i]Keine Verteilung auf 12 Monateauf einen Schlag mit dem Erwerb der Jahresnetzkarte zu. Eine Verteilung des geldwerten Vorteils auf zwölf Monate lehnt der BFH damit ab.
Da für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG kein Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze gilt, führt bereits eine Überschreitung von nur einem Euro zur Nichtanwendbarkeit der Freigrenze.
Arbeitgeber [i]Zufluss bei Erwerb der JahresnetzkarteX gewährt seinem Arbeitnehmer ein verbilligtes Jahres-Jobticket zum Preis von 500 € statt 620 €. A muss einen geldwerten Vorteil von 1...