Steuerrecht aktuell Spezial Steuergesetzgebung 2012/2013
2013
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Teil C: Gesetz zum Abbau der kalten Progression
I. Vorbemerkung
(Dr. Alois Th. Nacke, Richter am FG)
Kruhl, Gesetzesentwurf zum Abbau der kalten Progression in der parlamentarischen Beratung, StBW 2012, 170; Broer, Kalte Progression wegen fehlender Inflationsanpassung steuerlicher Abzugsbeträge - ein bisher in der steuerpolitischen Diskussion weitgehend vernachlässigtes Problem, DStZ 2012, 792; Heller, Entwurf für ein Gesetz zum Abbau der kalten Progression, StBW 2011, 1149.
Bei dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung handelt es sich um die Umsetzung des Beschluss des Koalitionsausschusses vom , wonach die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollten. Die Umsetzung hätte ein Volumen von insgesamt 6 Milliarden € pro Jahr gehabt. Er sollte 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt werden und verfolgte folgende Ziele:
Der Grundfreibetrag sollte bis 2014 um insgesamt 350 € bzw. 4,4 % auf 8 354 € angehoben werden.
Der Tarifverlauf sollte bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 % angepasst werden.
Die Bundesregierung soll künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss.
Diese Ziele erreichte die Bundesregierung nicht. Der Bundesrat folgte am