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Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliches Verbringen – Verlängerung der Übergangsregelung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im NWB VAAAE-23472 (BStBl I S. 1229 = Kurzinfo StuB 2012 S. 966 NWB BAAAE-25359) für Lieferungen getroffene Übergangsregelung um sechs Monate verlängert. Sie gilt dementsprechend für bis zum bewirkte Lieferungen.