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Emissionsberechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rn. 16 wie folgt geändert und folgende Rn. 16a in das NWB YAAAB-72372 (BStBl 2005 I S. 1047 = StuB 2006 S. 27 NWB LAAAB-75956) eingefügt:
„ (16) Stehen am Bilanzstichtag sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung zur Verfügung, ist die Verbrauchsfolge zur Bestimmung des Endbestands anhand der bei einer Transaktion anzugebenden ID-Nummer (z. B. Seriennummern der Emissionszertifikate oder Registernachweis) zu bestimmen.
(16a) Ist die Verbrauchsfolge nicht feststellbar, ist davon auszugehen, dass zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung zuerst die unentgeltlich erworbenen Emissionsberechtigungen eingesetzt werden.”
Diese Grundsätze sind ...