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Geschäftsführerhaftung für zur Zahlungsunfähigkeit der GmbH führende Zahlungen
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die von ihm nach Veräußerung eines Betriebsgrundstücks zur Rückführung eines Gesellschafterdarlehens an die Gesellschafter vorgenommenen Zahlungen, die erkennbar zur Zahlungsunfähigkeit der GmbH führen müssen, selbst dann, wenn diese (vermutlich zur Umgehung insolvenzanfechtungsrechtlicher Vorschriften oder einer Haftung nach § 64 Satz 3 GmbHG) den Eintritt der Insolvenz der GmbH nach Vornahme der haftungsauslösenden Leistungen noch 13 Monate durch freiwillige Stützungszahlungen hinauszögern. Derartige Stützungszahlungen gehören nämlich – ungeachtet ihres möglichen Umgehungszwecks – nicht zum „normalen Lauf der Dinge” einer wirtschaftenden Gesellschaft (OLG Celle, Urteil vom - 9 U 1/12, ZWH 2013 S. 41).
Zur Aufklärungspflicht des...