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Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
Wechseln Arbeitnehmer durch einen dreiseitigen Vertrag vom Betriebsveräußerer zu einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (B & Q), ist diese Vereinbarung unwirksam, wenn es für den Arbeitnehmer klar erschien, dass alsbald seine Neueinstellung durch einen Betriebserwerber erfolgen werde. Im Streitfall ging es um die Wirksamkeit einer Befristung. Über das Vermögen der Arbeitgeberin des Klägers war das Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen zunächst vom Insolvenzverwalter fortgeführt worden. Im April 2008 vereinbarte der Insolvenzverwalter mit Betriebsrat und Gewerkschaft einen Interessenausgleich und Sozialplan zu einer „übertragenden Sanierung„. Dann wurde auf einer Betriebsversammlung den Arbeitnehmern das Formular eines dreiseitigen Vertrags ausgehändigt, der das Aus...