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Markenbezogene Aktivitäten im Konzern
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 245Für internationale Unternehmensgruppen ist die Zuordnung von Markenrechten zu einzelnen rechtlichen Einheiten der Gruppe eine häufige Frage. Diese Thematik ist insbesondere dann zu diskutieren, wenn Markenrechte von unterschiedlichen Einheiten innerhalb des Konzerns registriert bzw. übertragen wurden oder wenn markenwertbildende Aktivitäten durch andere Einheiten als den Markeninhaber selbst ausgeführt werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Ausgangspunkt für Klärung der ErtragsberechtigungZuerst ist zu prüfen, welchen Beitrag einzelne Vertriebs- oder Marketingeinheiten liefern und dann, wie sie angemessen zu vergüten sind. Die konkrete Bestimmung der Ertragsberechtigung sollte basieren auf einer
Analyse der rechtlichen Markeninhaberschaft und Zuordnung der Marken(rechte) zu einzelnen Konzerngesellschaften anhand der Markenhistorie und anschließend der
Analyse der Qualität der jeweils erbrachten Marketingleistungen und der daraus resultierenden Ertragsberechtigung.
I. Durchführung einer Markenanalyse in der Gruppe
[i]Steuerrecht folgt i. d. R. der dinglichen Güterzuordnung – formelle Markeninhaberschaft allein ist aber nur IndizDas Steuerrecht folgt grundsätzlich der rechtlichen Zuordnung von Wirtschaftsgütern. Eine davon abweichende Zuordnung erfolgt nur, wenn ein anderer als d...