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IWB 7/2013 S. 236

Griechenland | Erleichterungen und Steuererhöhungen für Unternehmen

[i]Vereinheitlichung der Anforderungen, höhere Körperschaftsteuer und Einführung von APAAb dem Steuerjahr 2014 werden in Griechenland höhere Unternehmenssteuern gelten; ein entsprechendes Gesetz ist am verkündet worden. Es soll die Steuererhebung modernisieren und zu einer effizienten Besteuerung führen. Der Steuersatz der Körperschaftsteuer steigt von 20 % auf 26 % und wird für alle Gesellschaften (SA, EPE, IKE), Genossenschaften und Partnerschaften mit doppelter Buchführung gelten, außerdem für Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Im Gegenzug soll der Quellensteuersatz auf Ausschüttungen von 25 % auf 10 % sinken. Bereits seit dem gilt (unter weiteren Voraussetzungen) ein Abschlag auf die Körperschaftsteuer von 30 % für F&E-Ausgaben. Im Bereich der Verrechnungspreise werden ab Anfang 2014 Vorabverständigungsverfahren (APA) mit zweijähriger Geltungsdauer und Verlänger...

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