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IWB 7/2013 S. 235

Bosnien und Herzegowina | Zollfreiheit für EU-Handel

[i]Nach schrittweisem Abbau fällt seit 2013 nur noch für wenige EU-Güter Zoll anZwischen der EU sowie Bosnien und Herzegowina sind am Zölle und Handelsbeschränkungen für EU-Lieferungen gewerblicher Erzeugnisse weitgehend entfallen. Nur für einzelne Warenpositionen (u. a. Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte) gilt zum Schutz der einheimischen Wirtschaft der Meistbegünstigungszollsatz. Bereits seit 2008 sind umgekehrt Einfuhrzölle auf Importe gewerblicher Erzeugnisse aus dem Balkanland gestrichen. Die Umsatzsteuer von 17 % des Warenwertes und etwaige Verbrauchsteuern bei der Einfuhr nach Bosnien und Herzegowina sind jedoch weiterhin abzuführen.

Quelle: gtai

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