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Erweiterte Anforderungen des DRS 20 an die Konzernlageberichterstattung kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen
Vor dem Hintergrund aktueller empirischer Ergebnisse
Mit der Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) am durch das Bundesministerium der Justiz wurde die Überarbeitung der Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung beendet. DRS 20 ist für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Für den Bilanzierenden stellt sich jetzt die Frage, inwieweit sich die erweiterten Anforderungen des DRS 20 auf die derzeitige Konzernlageberichterstattung auswirken. Hingegen ist für den Abschlussadressaten von Bedeutung, ob durch DRS 20 der Entscheidungsnutzen gestärkt wird.
Müller/Juchler/Ergün, Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht, NWB UAAAE-12857
Der verkürzte Mindestprognosehorizont wird ggf. die Entscheidungsrelevanz von Prognosen schmälern, aber demgegenüber tendenziell zu einer erhöhten Prognosesicherheit führen. Die empirische Analyse belegt jedoch die derzeit bereits überproportional häufig anzutreffenden einjährigen Prognosen.
Die Chancen- und Risikoberichterstattung berücksichtigt zukünftig die ausgewogene Darstellung von Chancen und Risiken, d. h. es wird eine zur Risikob...