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Saldierung von Finanzinstrumenten
Klarstellung oder zusätzliche Zweifel durch das amendment?
Im Bereich der Saldierung von Finanzinstrumenten erfolgte – auch im Bestreben der Vereinheitlichung mit den Vorgaben der US-GAAP – im Dezember 2011 eine Erweiterung der bestehenden Regelungen durch additional application guidance. Nach Auffassung des IASB haben die Erweiterungen lediglich den Charakter einer Klarstellung (IAS 32.BC78). Noch vor der verpflichtenden Anwendung der neuen Leitlinien liegt dem IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bereits eine Aufforderung zur Klarstellung vor . Auch über die aktuelle Anfrage hinaus ergeben sich Zweifelsfragen hinsichtlich des Umgangs mit den zusätzlichen Anwendungshinweisen zur Saldierung, insbesondere hinsichtlich möglicher Strukturierungspotenziale durch die Vermeidung einer bilanziellen Aufrechnung.
Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, Haufe IFRS-Kommentar, 10. Aufl., Freiburg 2012, § 28 NWB TAAAE-08168
Die Neuerungen an IAS 32 führen lediglich zu einer Klarstellung durch erweiterte Anwendungsleitlinien in der application guidance von IAS 32. Dabei wurde insbesondere die in IAS 32.42(a) enthaltene Forderung nach einem gegenwärtig durchsetzbaren Recht auf Aufrechnung konkretisiert.
Notwendige Voraussetzung für einen saldierten ...