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Berliner Testament: Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben
Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit
Der BFH hat einen geltend gemachten Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 ErbStG anerkannt, auch wenn der Pflichtteilsanspruch zivilrechtlich durch Konfusion (Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit) bereits erloschen war.
Der Fall
Die Eltern der Klägerin hatten sich durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und bestimmt, dass Erbin des zuletzt versterbenden Elternteils ihre Tochter, die Klägerin, werden sollte. Zunächst verstarb der Vater, ein knappes Jahr später die Mutter. Das Vermögen der Mutter lag, auch aufgrund des vom Ehemann erhaltenen Erbes, über dem für Kinder geltenden persönlichen Freibetrag von 400.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Die Klägerin machte daraufhin – also nach dem Tod ihrer Mutter – ihren ihr gegenüber ihrem Vater zustehenden Pflichtteilsanspruch gegenüber der Mutter, der durch Erbfolge auf sie übergegangen war, geltend und setzte ihn bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs von der Mutter als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ab.
Das Finanzamt und das Finanzgericht stellten sich auf den Standpunkt, dass der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch in einem solchen Fall nicht als Nachlassverbindlichkeit anzuerkennen sei. Er sei nicht geg...