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Die Organschaft im europäischen Vergleich
Ausgewählte Aspekte der Rechtslage in den EU-Mitgliedstaaten
Die umsatzsteuerliche Organschaft ist in vielen Unternehmensgruppen von Bedeutung. Durch die Nichtbesteuerung von Innenumsätzen und verfahrensrechtliche Konsolidierung der Erklärungspflichten trägt sie zur Vereinfachung der Besteuerung bei. Zudem können sich positive Gestaltungsaspekte ergeben, z. B. durch gezielte Aus- oder Eingliederung vorsteuerintensiver Bereiche (vgl. im Einzelnen Slapio, DStR 2000 S. 999). Vorsicht ist für international tätige Unternehmen insoweit geboten, als die tatbestandlichen Voraussetzungen der Organschaft – soweit die Regelung im jeweils nationalen Recht besteht – unterschiedlich sind. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Einblick in ausgewählte Aspekte der Rechtslage in den EU-Mitgliedstaaten.
Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Zielsetzung
Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) sieht als Kannvorschrift Regelungen zur Organschaft (auch als Mehrwertsteuer-Gruppe bezeichnet) vor. Nach Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses kann jeder Mitgliedstaat in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehu...