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Bilanzierung | BMF: Rückstellung für Betriebsprüfung nur bei Großbetrieben
Das BMF hält eine Rückstellung für die Kosten einer künftigen Betriebsprüfung bei Klein- und Mittelbetrieben für unzulässig, wenn am Bilanzstichtag keine Prüfungsanordnung vorliegt. Klein- und Mittelbetriebe werden nämlich nicht anschlussgeprüft gemäß § 4 Abs. 2 BpO.
Hingegen [i]BMF akzeptiert Rückstellung bei Großbetriebenakzeptiert das BMF die neue BFH-Rechtsprechung zur Rückstellung für die Kosten einer künftigen Betriebsprüfung bei Großbetrieben im Sinne von § 4 Abs. 2 BpO. Bei Großbetrieben muss also entgegen H 5.7 Abs. 4 EStH keine Prüfungsanordnung am Bilanzstichtag mehr vorliegen, damit die Rückstellung gebildet werden kann.
Nach [i]Keine Doppelberücksichtigung allgemeiner Verwaltungskostendem BMF sollen Großbetriebe bei der Bewertung der Rückstellung allgemeine Verwaltungskosten nicht berücksichtigen dürfen, die sie bereits bei den Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von ...