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Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG
Aktuelle Rechtsentwicklung mit Praxisfällen
§ 7g [i]Happe, Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG, BBK 12/2009 S. 580 NWB OAAAD-22796Abs. 1 Satz 1 EStG erlaubt die Vornahme eines außerbilanziellen gewinnmindernden Abzugs für die beabsichtigte künftige Anschaffung von eigenbetrieblich genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Verwaltungserlass zu – in der Praxis reichlich auftretenden – Fragen im Zusammenhang mit dem sog. Investitionsabzugsbetrag Stellung genommen . Dennoch sind weiterhin zahlreiche Zweifelsfragen ungeklärt, die zunehmend die [i]BMF, Schreiben vom 8. 5. 2009 - IV C 6 - S 2139 b/07/10002 NWB PAAAD-21536Steuergerichte erreichen. Im Beitrag werden neue Rechtserkenntnisse und -entwicklungen zur Anwendung des § 7g EStG aufgezeigt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Norminhalt des § 7g EStG
1. Begünstigte Betriebe
Steuerpflichtige [i]infoCenter, Investitionsabzugsbetrag NWB DAAAC-65919mit Gewinneinkünften können nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens – gleichgültig, ob es neu oder gebraucht beschafft wird – bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag).
Gebildet werden kann dieser Investitionsabzugsbetrag nur von kleinen und mittleren, d. h.