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Einkommensteuer | Anwendung des Splittingtarifs für in der Schweiz lebende Ehegatten
Der klargestellt, dass es die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz nicht erlauben, eine Zusammenveranlagung von Ehegatten unter Anwendung des Splittingtarifs zu untersagen, weil sie ihren privaten Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben.