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Erbschaftsteuer | Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände
Die erbschaftsteuerliche Einordnung der Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände – insbesondere die Anwendbarkeit der Vergünstigungen nach §§ 13a, 13b und 19a ErbStG – ist Gegenstand von Erlassen und finanzgerichtlichen Entscheidungen (vgl. z. B. NWB QAAAD-48812 zur Begünstigung von Treuhand-Anteilen nach § 13a ErbStG). Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit zwei aktuellen Verfügungen vom zur erbschaftsteuerlichen Einordnung und Bewertung des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB als Sachleistungsanspruch Stellung genommen und dabei die Sichtweise der Finanzverwaltung – insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögensvergünstigungen und der erbschaftsteuerlichen Einordnung besti...