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Rätselraten bei der Abrechnung von Bauleistungen gegenüber Bauträgern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-32660 Bei der Abrechnung einer gegenüber einem Bauträger erbrachten Bauleistung i. S. des § 13b UStG steht der Leistungserbringer regelmäßig vor dem Rätsel, ob es nach § 13b UStG zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft kommt oder nicht bzw. die Bauleistung netto oder brutto abzurechnen ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Gründe für die Rechtsunsicherheit
[i]Fehlender Einblick in die Verhältnisse des LeistungsempfängersFür eine umsatzsteuerrechtlich korrekte Abrechnung einer gegenüber einem Bauträger erbrachten Bauleistung müsste der Leistungserbringer wissen, ob der Leistungsempfänger seinerseits Bauleistungen erbringt, z. B. weil er gegenüber seinen Kunden nicht nur bloße Grundstückslieferungen, sondern Werklieferungen erbringt. Nur wie soll der Leistungserbringer, ohne Einblicke in die Verhältnisse des Leistungsempfängers, dies rechtssicher prüfen können?
„Tatbestandsvoraussetzungen” nach Auffassung der Finanzverwaltung
[i]Nachhaltigkeitserfordernis der FinanzverwaltungDas von der Finanzverwaltung ohne gesetzliche Anhaltspunkte in die Reverse-Charge-Regelung hineingelesene Nachhaltigkeitserfordernis, wonach die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger davon abhängen soll, dass der Leistungsempfänger gegenüber seinen Kun...